Konfliktmanagement

Mediation als wirksame Konfliktlösung

Mediation – Was ist das genau?

Die Mediation ist eine äußerst wirksame Methode im Bereich des Konfliktmanagements. Als nach §5 Abs. 2 MediationsG zertifizierte, erfahrene Expertin auf diesem Gebiet möchte ich Ihnen gerne die Methoden und Vorteile der Mediation näher erläutern.
 
Die Mediation ist ein freiwilliger und strukturierter Prozess, bei dem eine neutrale dritte Person, der Mediator, die Konfliktparteien dabei unterstützt, ihre Differenzen auf konstruktive Weise beizulegen.


Der Mediator handelt als Vermittler und hilft den Parteien dabei, offene Kommunikation herzustellen, gemeinsame Interessen zu identifizieren und kreative Lösungen zu finden. Die Mediation ermöglicht den Parteien, ihre eigenen Lösungen zu entwickeln, die ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen gerecht werden.

Im Gegensatz zu anderen Verfahren, bei denen ein Richter oder ein Vorgesetzter eine Entscheidung fällt, behalten die Konfliktparteien in der Mediation die Kontrolle über den Ausgang des Konflikts.

Ziele einer mediation

Es geht um eine Win-Win-Lösung

Statt einen "lauwarmen" Konsens anzustreben, geht es bei der Mediation darum, eine konstruktive und einvernehmliche Lösung zu finden, die die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien berücksichtigt und bei der alle Beteiligten von der getroffenen Vereinbarung profitieren.

Grundvoraussetzungen eines seriösen Konfliktmanagements sind:

Anwendungsfälle des Konfliktmanagements

Ich habe mich auf den Bereich der Wirtschaftsmediation spezialisiert, bei der die Methode der Mediation angewandt wird.

Arbeitsplatzkonflikte

Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern oder auf Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsebene

Vertragsstreitigkeiten und Handelskonflikte

Unternehmensnachfolge

Die Konfliktlösung fängt mit der Strukturierung des Lösungsprozesses an

Ein Mediationsverfahren durchläuft in der Regel die folgenden fünf Stufen:
Kathrin Krügel: Coachingausbildung und Unternehmenserfahrung

Der erste Schritt

Der erste Schritt auf dem Weg zur Veränderung der Situation ist die ehrliche Bereitschaft, den Konflikt zu klären und Lösungen zu suchen. Ich helfen Ihnen dabei, wieder ins Gespräch zu kommen und individuelle, passgenaue Wege aus Ihrer Situation zu finden. Ich freue mich, Sie auf diesem Weg begleiten und unterstützen zu dürfen!
Kathrin Krügel

Vollstreckbarkeit – die rechtliche Bindung einer MediationsvereinbarunG

Sollten Sie einen rechtlich vollstreckbaren Titel benötigen, helfen ich Ihnen auch hier.

Die Abschlussvereinbarung in der Mediation wirkt grundsätzlich wie ein gewöhnlicher Vertrag, der zwar rechtlich bindend, nicht aber aus sich heraus vollstreckbar ist. Die Vollstreckung müsste in dem Fall durch eine Klage vor Gericht herbeigeführt werden, die sich auf die in der Abschlussvereinbarung begründeten Rechtsansprüche stützt.

Wird die gerichtliche Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarung gewünscht – etwa weil ein Gerichtsverfahren drohte oder ein bereits anhängiger Rechtsstreit für eine Mediation unterbrochen wurde-, muss die Vereinbarung die Voraussetzungen eines Vollstreckungstitels iSd § 794 ff. ZPO erfüllen.

In diesem Fall unterstütze ich Sie, die Vereinbarung in einen gerichtlichen Vergleich überführen zu lassen, einen Vergleich vor der Gütestelle oder einen Anwaltsvergleich abzuschließen oder die Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen.

Dadurch erhält die Abschlussvereinbarung die erforderliche Form, um als Vollstreckungstitel anerkannt und somit gerichtlich durchsetzbar zu sein.